Unsere Leistungen

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Unsere Leistungen

Hier erhalten Sie einen Überblick zu unseren Leistungen und allen wichtigen Dokumenten die Sie bei uns erhalten können. Mit kurzen Erklärungen möchten wir Ihnen die wichtigen Dokumente näher bringen und die Notwendigkeit der Erstellung mit uns verdeutlichen.

Patientenverfügung

Die meisten kennen den Begriff - Patientenverfügung. Doch was bedeutet er genau? Sind Sie selbst nicht mehr in der Lage über medizinische Maßnahmen zu entscheiden, tritt diese Entscheidung in Kraft. Sie regelt alle ärztlichen Maßnahmen und bestimmt das ärztliche Vorgehen in einem Notfall.

  • Was ist eine Patientenverfügung?
    Der Berufsethos eines Arztes verpflichtet ihn die medizinischen Maßnahmen am Patienten auszurichten. Lebensverlängernde Maßnahmen, Dauer und Umstände sind dabei vom behandelnden Arzt zu beachten. Die Maßnahmen stimmen häufig nicht mit den persönlichen Vorstellungen der eigenen Lebensqualität überein. Ob, wie lange und in welchem Umfang lebenserhaltende Maßnahmen bei ihnen im Ernstfall vorgenommen werden, legen Sie in ihrer Patientenverfügung fest - Sie ist für jeden Mediziner bindend.
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  • Was regelt eine Patientenverfügung?

    Eine Patientenverfügung richtet sich per Definition an keine bestimmte Person, sondern an jeden behandelnden Arzt im Notfall. In dieser Erklärung können Sie unter anderem über folgende Maßnahmen Ihren Willen bekunden:
    - Lebenserhaltende Maßnahmen
    - Schmerz- und Symptombehandlung
    - Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
    - Künstliche Beatmung
    - Dialyse
    - Verabreichung von Antibiotika und Arzneimitteln
    - Bluttransfusionen
    - Aufenthaltsbestimmung
    - Entscheidung zur ärztlichen Schweigepflicht

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Vorsorgevollmacht

Es ist immer hilfreich eine Vorsorgevollmacht zu haben, wenn die eigenen Geschäfte und Angelegenheiten zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit, nicht mehr selber geregelt werden können. Damit können eine oder mehrere Personen Entscheidungen für den Betroffenen übernehmen. Wird dies nicht schon früh festgelegt, tritt im Zweifelsfall automatisch ein vom Gericht bestellter Vertreter für den Betroffenen ein. Damit das nicht geschieht, kann festgelegt werden welche Vertrauensperson bevollmächtigt werden soll. Die Vorsorgevollmacht sollte ab dem 18. Lebensjahr erstellt werden und muss zwingend schriftlich verfasst werden damit sie Gültigkeit erhält.

  • Was ist eine Vorsorgevollmacht?
    Die Vorsorgevollmacht ist ein Instrument der rechtlichen Vorsorge und bestimmt, dass der Bevollmächtigte die finanziellen, organisatorischen und medizinischen Vorgänge für die Person erledigt, die diese Vollmacht erteilt hat. Sie erlaubt dem Bevollmächtigten die Regelung der finanziellen Geschäfte, die Vertretung vor dem Gericht und Behörden, sowie bei Abschlüssen von Verträgen. Es kann festgelegt werden, ob die Vorsorgevollmacht für alle Angelegenheiten oder nur für einzelne Entscheidungen und Aufgaben gelten soll. Diese müssen dann detailliert beschrieben sein.
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  • Welche Regelungen sind in einer Vorsorgevollmacht möglich?

    Welche Regelungen sind in einer Vorsorgevollmacht möglich? In einer Vorsorgevollmacht sind unter anderem folgende Regelungen möglich:
    - finanzielle Angelegenheiten
    - Rechtsgeschäfte
    - Wohnungsangelegenheiten
    - Gesundheitsvorsorge und Pflegebedürftigkeit
    - Ärztliche Behandlung
    - Behörden
    - Todesfall
    - Post
    - digitaler Nachlass (z.B. Email- und Social Media-Accounts)

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Betreuungsverfügung

Wer in die Lage kommt, selber keine Entscheidung mehr für sich treffen zu können, braucht Hilfe. Mit einer Betreuungsverfügung kann man vorsorgen und eine oder mehrere Personen bestimmen die im Notfall für einen stellvertretend handeln.

  • Was ist eine Betreuungsverfügung?
    Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, bereits in guten Zeiten zu bestimmen, wer von dem Betreuungsgericht als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll, falls man selber nicht mehr dazu fähig ist.
    Der Verfügende kann in diesem Dokument auch festlegen wer nicht als Betreuer infrage kommt.
    Darüber hinaus kann der Verfügende weitere Details der eintretenden Betreuungssituation in diesem Dokument regeln. Er kann zum Beispiel den Wunsch äußern, dass sich der Betreuer in geschilderten Situationen auf eine bestimmet Art und Weise zu verhalten hat oder handeln muss.
    Ein Betreuer unterliegt der gerichtlichen Aufsicht und wird durch das Gericht kontrolliert. Dies unterscheidet ihn von einem Vorsorgebevollmächtigten.
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  • Wann ist die Betreuungsverfügung sinnvoll?

    Es ist sinnvoll eine Betreuungsvollmacht zu erstellen, wenn ...
    - der Verfügende sich für den Fall, dass er selbst keine Entscheidung mehr treffen kann (z.B. sollte er in Komma liegen) absichern will
    - der Verfügende eine bestimmte Person als rechtlichen Betreuer benennen möchte
    - er bestimmte Personen sicher als sein Betreuer ausschließen möchte.

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Sorgerechtsverfügung

Eine Sorgerechtsverfügung ist ein Dokument, in dem festgehalten wird, auf wen das Sorgerecht für minderjährige Kinder übertragen werden soll, wenn die Eltern versterben. Sie greift im Todesfall eines oder beider Elternteile.

  • Was passiert ohne Sorgerechtsverfügung mit meinem Kind?
    Falls beide Eltern versterben und die Kinder minderjährig sind, muss die Vormundschaft neu bestimmt werden. Eine Sorgerechtsverfügung regelt wer im Ernstfall für die hinterbliebenen Kinder sorgen soll.
    Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie heute als Eltern festlegen wer sich um Ihren Nachwuchs kümmern soll, falls Ihnen etwas zustößt. Die von ihnen bestimmte Person kann damit vor dem Familiengericht belegen, dass sie das Sorgerecht bekommen soll.
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  • Ist eine Sorgerechtsvollmacht das gleiche wie eine Sorgerechtsverfügung?

    Nein, auch wenn die beiden Dokumente ähnlich klingen, sind sie verschieden. Eine Sorgerechtsverfügung regelt den Fall, wenn beide Elternteile versterben.
    Eine Sorgerechtsvollmacht hingegen tritt in Kraft, wenn die Eltern sich noch zu Lebzeiten nicht mehr um die Kinder kümmern können, zum Beispiel nach einer schweren Krankheit.

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Versicherungen

Unter dem Begriff der Versicherung versteht man das Grundprinzip der gemeinsamen kollektiven Risikoübernahme. Viele Personen (Beitragszahler) zahlen im Schadenfall/Versicherungsfall über Ihre Beiträge den Schaden des Einzelnen.

  • Welche versicherbaren Risiken gibt es?
    Die versicherbaren Risiken lassen sich auf wenige Risikogruppen reduzieren, die aber auch ineinander über gehen können.
    Versicherbare Risiken sind:
    - Biometrische Risiken, dies sind Risiken wie Langlebigkeit, vorzeitiger Tod, Erwerbsunfähigkeit oder Pflege. Sie werden durch Lebensversicherungsprodukte abgedeckt.
    - Kostenrisiken, sind Beispielsweise Gerichtskosten, Krankheitskosten (z.B. Zahnversicherung)
    - Schadensrisiken wie Feuer, Unfall, Diebstahl werden durch zahlreiche Schadensversicherungen abgedeckt, z.B. Wohngebäude-,Unfall- oder Hausratversicherung
    - Haftungsrisiken, werden durch zahlreichen Formen der Haftpflichtversicherung gedeckt. Hier wäre beispielhaft die Kfz-Haftpflichtversicherung oder die Privathaftpflichtversicherung zu nennen.
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  • Ist ein Vergleich meiner Versicherungen sinnvoll?

    Ein Vergleich oder eine Aktualisierung bestehender Verträge oder eine Anpassung aufgrund neuer Risiken ist immer sinnvoll. Auch bei einem Neuabschluss soll man immer Leistungen und Beiträge vergleichen. Häufig kann man bei einem Vergleich der Angebote entweder deutlich bessere Leistungen vereinbaren oder es ist möglich die Konditionen des Beitrages zu optimieren. Ihre Versicherung bzw. Absicherung muss sich Ihnen anpassen und nicht umgekehrt.

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Infoveranstaltungen

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weitere Verfügungen und Leistungen

  • Weitere Leistungen die wir Ihnen gern anbieten:
    - Erstellung Organverfügung / Organspende-Ausweis
    - Pflegeabsicherung / Pflegeverfügung
    - Digitales Erbe - Entscheidungen wie mit Ihren Accounts (z.B. Email, Instagram oder Facebook) verfahren werden soll
    - Groß- und Haustierverfügung
    - Trauerverfügung
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