Hier erhalten Sie einen Überblick zu unseren Leistungen und allen wichtigen Dokumenten die Sie bei uns erhalten können. Mit kurzen Erklärungen möchten wir Ihnen die wichtigen Dokumente näher bringen und die Notwendigkeit der Erstellung mit uns verdeutlichen.
Die meisten kennen den Begriff - Patientenverfügung. Doch was bedeutet er genau? Sind Sie selbst nicht mehr in der Lage über medizinische Maßnahmen zu entscheiden, tritt diese Entscheidung in Kraft. Sie regelt alle ärztlichen Maßnahmen und bestimmt das ärztliche Vorgehen in einem Notfall.
Eine Patientenverfügung richtet sich per Definition an keine bestimmte Person, sondern an jeden behandelnden Arzt im Notfall. In dieser Erklärung können Sie unter anderem über folgende Maßnahmen Ihren Willen bekunden:
- Lebenserhaltende Maßnahmen
- Schmerz- und Symptombehandlung
- Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
- Künstliche Beatmung
- Dialyse
- Verabreichung von Antibiotika und Arzneimitteln
- Bluttransfusionen
- Aufenthaltsbestimmung
- Entscheidung zur ärztlichen Schweigepflicht
Es ist immer hilfreich eine Vorsorgevollmacht zu haben, wenn die eigenen Geschäfte und Angelegenheiten zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit, nicht mehr selber geregelt werden können. Damit können eine oder mehrere Personen Entscheidungen für den Betroffenen übernehmen. Wird dies nicht schon früh festgelegt, tritt im Zweifelsfall automatisch ein vom Gericht bestellter Vertreter für den Betroffenen ein. Damit das nicht geschieht, kann festgelegt werden welche Vertrauensperson bevollmächtigt werden soll. Die Vorsorgevollmacht sollte ab dem 18. Lebensjahr erstellt werden und muss zwingend schriftlich verfasst werden damit sie Gültigkeit erhält.
Welche Regelungen sind in einer Vorsorgevollmacht möglich?
In einer Vorsorgevollmacht sind unter anderem folgende Regelungen möglich:
- finanzielle Angelegenheiten
- Rechtsgeschäfte
- Wohnungsangelegenheiten
- Gesundheitsvorsorge und Pflegebedürftigkeit
- Ärztliche Behandlung
- Behörden
- Todesfall
- Post
- digitaler Nachlass (z.B. Email- und Social Media-Accounts)
Wer in die Lage kommt, selber keine Entscheidung mehr für sich treffen zu können, braucht Hilfe. Mit einer Betreuungsverfügung kann man vorsorgen und eine oder mehrere Personen bestimmen die im Notfall für einen stellvertretend handeln.
Es ist sinnvoll eine Betreuungsvollmacht zu erstellen, wenn ...
- der Verfügende sich für den Fall, dass er selbst keine Entscheidung mehr treffen kann (z.B. sollte er in Komma liegen) absichern will
- der Verfügende eine bestimmte Person als rechtlichen Betreuer benennen möchte
- er bestimmte Personen sicher als sein Betreuer ausschließen möchte.
Eine Sorgerechtsverfügung ist ein Dokument, in dem festgehalten wird, auf wen das Sorgerecht für minderjährige Kinder übertragen werden soll, wenn die Eltern versterben. Sie greift im Todesfall eines oder beider Elternteile.
Nein, auch wenn die beiden Dokumente ähnlich klingen, sind sie verschieden. Eine Sorgerechtsverfügung regelt den Fall, wenn beide Elternteile versterben.
Eine Sorgerechtsvollmacht hingegen tritt in Kraft, wenn die Eltern sich noch zu Lebzeiten nicht mehr um die Kinder kümmern können, zum Beispiel nach einer schweren Krankheit.
Unter dem Begriff der Versicherung versteht man das Grundprinzip der gemeinsamen kollektiven Risikoübernahme. Viele Personen (Beitragszahler) zahlen im Schadenfall/Versicherungsfall über Ihre Beiträge den Schaden des Einzelnen.
Ein Vergleich oder eine Aktualisierung bestehender Verträge oder eine Anpassung aufgrund neuer Risiken ist immer sinnvoll. Auch bei einem Neuabschluss soll man immer Leistungen und Beiträge vergleichen. Häufig kann man bei einem Vergleich der Angebote entweder deutlich bessere Leistungen vereinbaren oder es ist möglich die Konditionen des Beitrages zu optimieren. Ihre Versicherung bzw. Absicherung muss sich Ihnen anpassen und nicht umgekehrt.
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